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Tagebuch Schalk
2006-03-24 16:18
Spielräume
Für unsre Politiker tun sich da ja auf, wenn alle so handeln wie es hier zu lesen ist. Und wir stellen uns an wegen 2 Jährchen länger arbeiten. Ich frage mich nur, wie bekloppt muß man sein , so zu handeln. Mit 100 in den Ruhestand Während Deutschland über die Rente mit 67 diskutiert, kann ein Amerikaner darüber nur lachen: Arthur Winston ist am Mittwoch 100 Jahre alt geworden - und erst mit diesem Tag zum letzten Mal an seinem Arbeitsplatz erschienen. Mehr als 72 Jahre lang arbeitete er für die städtischen Verkehrsbetriebe von Los Angeles, wo er für die Wartung und Reinigung der Busse zuständig war. "Ich werde es sicher vermissen", erklärte Winston im US-Fernsehen. Der rüstige Mann, der keinen einzigen Arbeitstag wegen Krankheit versäumte, fehlte nur einmal im Jahr 1988 - als seine Frau nach 65 Jahren Ehe starb. Er habe nicht geraucht und keinen Alkohol getrunken, gab Winston als Grund für seine Gesundheit an. US-Präsident Bill Clinton hatte den Afroamerikaner 1996 als "Angestellten des Jahrhunderts" ausgezeichnet. Eigentlich wollte er als Mechaniker Busse reparieren, aber wegen seiner Hautfarbe sei ihm diese Tätigkeit in den 30er Jahren verwehrt worden. "Ich durfte weder reparieren noch Busse fahren oder Straßenbahnen lenken", erinnerte sich Winston an die Anfangsjahre. Für seinen ersten Job als Hausmeister in Los Angeles im Jahr 1924 habe er 41 Cent in der Stunde verdient. An seinem ersten Tag als Rentner wolle er ausschlafen und dann weitere Arbeitspläne schmieden, sagte Winston. Eine Warenhauskette hat ihn bereits als ehrenamtlichen Sprecher verpflichtet. Senioren wie Arthur Winston gibt es offenbar aber auch in Deutschand. So hat gestern ein 70-jähriger Autoverkäufer seine Weiterbeschäftigung erfolgreich vor Gericht durchgeboxt. Dem Paderborner war betriebsbedingt gekündigt worden, weil sein Arbeitgeber das Verkaufsteam verjüngen wollte. Das Arbeitsgericht Paderborn jedoch entschied: Wegen des hohen Alters des Mannes und seiner Betriebszugehörigkeit von elf Jahren ist die Kündigung unwirksam (Az.: 3 CA 1947 / 05). Im Arbeitsrecht gebe es keine generelle Vorschrift für ein Ausscheiden mit 65 Jahren, hieß es Kommentare |
Schalk OfflineMitglied seit: 29.03.2005DE mehr... 2006-03-24 16:18 |