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Tagebuch Schalk
2014-05-14 20:55 / Gr. Satire
Gerechtigkeit

sollte man meinen, ist dem allen bewusst geistig Behinderten widerfahren, der vor 13 Jahren wegen Kindesmord zu unrecht verurteilt und jetzt frei gesprochen  wurde.

 

Das wäre auch so, wenn er folgerichtig seine Haft abgesessen hätte und jetzt Haftentschädigung bekäme.

Die bekommt er aber nicht, weil er eben in eine Psychiatrie eingewiesen wurde.

Was man da mit ihm bewerkstelligen wollte, ist mir ein Rätsel.

 

Jetzt soll er wieder psychologisch untersucht werden, obwohl er ja nun jahrelang beobachtet wurde und der Institutsleiter gleich ein Entlassungsgutachten mitliefern könnte.

Was das soll, ist mir wiederum ein Rätsel.

Will man feststellen, ob er bei seinen geistigen Defiziten gar nicht in der Lage gewesen wäre, ein Kind zu töten und so in den Vollzug geschickt hätte werden müssen.

 

Gerecht wäre es, die Ermittlungsbehörden zur Rechenschaft zu ziehen und vor allem den Gutachter.

Die müssten die Haftentschädigung aufbringen aus der Privatschatulle.

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2014-05-14 20:55