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2013-01-30 20:47 / Gr. Satire
Jönne könne
Wer wusste eigentlich, dass der EU Bürger, der Gebrauch von seiner Freiheit der Wohnsitznahme in der EU macht, Anspruch auf das Kindergeld des Landes hat, das den höheren Beitrag zum Kindergeld leistet? Dieses muss dann den Differenzbetrag zahlen, wobei die Kinder gar nicht mal in dem Land leben müssen. Mal einige Beispiele unabhängig davon bis zu welchem Alter gezahlt wird. In UK ist zB. mit 10 Jahren in NL mit 18 Jahren Schluss. Hier mit 25 Jahren, sofern noch ausgebildet wird – darüber hinaus bei Behinderung, wenn das Kind sich nicht selbst versorgen kann. Hier gibt es 184€ in UK 105 € = 79 € Ausgleich für einen Engländer in NL ca 58 € = 126 € Ausgleich für einen Niederländer in PL ca 18 € = 166 € Ausgleich für einen Polen in GR ca 6 € = 178 € Ausgleich für einen Griechen Man muss eben gönnen können. Wir könnten nach Luxemburg gehen, da gibt es 1,60 € mehr. Liechtenstein mit 215 € gehört ja leider nicht zur EU und in Italien gibt es 250,48 € nur bis zu einem Einkommen von 11.422 € Kommentare |
2013-01-30 20:47 |