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Tagebuch Soro
2019-08-12 12:58
In der Nachbaschaft befindet sich eventuell eine Sterbehilfe-Wohnung
Sterbhilfe ist verboten. besonders die Sterbehilfe bei Babys. die nicht angemeldeten Babys werden eventuell zusammen mit Hunden und Katzen nachts in einer Garage getötet. Babys werden heimlich georen warscheinlich, so vermute ich es. Arme Föten sind auch mit dabei. Pädophile und Sterbehilfe hasst jeder: https://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/dny/es-gab-nie-eine-toleranz-fuer-paedophile-auch-nicht-in-den-80ern/story/15509261 "Erbitterter Streit um den letzten Weg Gegen das Sterbehilfe-Gesetz hagelt es Kritik Am 29. August hat der Gesetzentwurf zur Sterbehilfe das Bundeskabinett passiert. Danach soll es verboten sein, Sterbehilfe mit Gewinnabsicht als Geschäft zu betreiben. Angehörige und nahestehende Menschen sollen aber nicht bestraft werden, wenn sie Patienten beim Sterben helfen. Das Thema bleibt in der öffentlichen Diskussion. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger gilt als Kämpferin. Politische Freunde wie Gegner bescheinigen ihr, kompromisslos liberal zu sein. In Bezug auf die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verteidigt sie ihre Position hartnäckig gegen den eigenen Koalitionspartner und gegen die Europäische Kommission. Steher-Qualitäten braucht sie jetzt auch bei einem besonders kontrovers diskutierten Gesetzentwurf ihres Hauses. Der Entwurf zur Änderung der rechtlichen Vorschriften bei Sterbehilfe passierte zwar Ende August das Bundeskabinett, steht jedoch gesellschaftlich ungewöhnlich scharf in der Kritik. Jetzt steht unter Strafe, was bislang nicht strafbar war Leutheusser-Schnarrenberger verteidigt den Entwurf. Sie habe zur Umsetzung des Koalitionsvertrages einen Vorschlag gemacht, der „die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Hilfe zum frei verantwortlichen Suizid strafrechtlich“ verbieten soll. Dies soll Menschen davon abhalten, sich das Leben zu nehmen, die es ohne die kommerzielle Hilfe vielleicht nicht getan hätten. Letztlich hätten möglicherweise gerade alte und kranke Menschen sogar das Gefühl, dieses „Angebot“ in Anspruch nehmen zu müssen, um ihrem Umfeld nicht zur Last zu fallen. Gleichzeitig verteidigt die Ministerin die Ausnahmen für Angehörige und dem Sterbewilligen nahestehende Personen. „Ehe- und Lebenspartner, die nach womöglich jahrzehntelangem Zusammenleben den geliebten, todkranken und schwer leidenden Partner auch auf dem Weg zum gewerbsmäßig handelnden Sterbehelfer nicht allein lassen, sondern bis zum Tod begleiten wollen, sollen nicht plötzlich als ‚Gehilfe‘ des Suizidhelfers kriminalisiert werden, obwohl sie selbst überhaupt nicht gewerbsmäßig handeln.“ Diese Menschen verdienten in der Regel Respekt und keine Strafandrohung. Bundesärztekammer warnt vor Schlupflöchern Die mögliche Einbeziehung von Ärzten und Pflegern in die Reihe der nahestehenden Menschen kommt indes bei den Betroffenen überhaupt nicht gut an. Der Vizepräsident der Bundesärztekammer Dr. Max Kaplan, sah in diesem Zusammenhang Schlupflöcher. Auch für Ärzte dürfe es keine Ausnahmen geben. Deren Aufgabe sei es, Menschen am Leben zu erhalten und ihre Schmerzen zu lindern, nicht beim Sterben zu helfen. Meist kämen die Forderungen nach einem selbstbestimmten Tod zudem von Gesunden. Bei Sterbenden habe er diese in seiner eigenen Praxis noch nie erlebt. Hier ginge die Regierung zu weit. Ähnlich argumentierte auch Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Es gebe zwar neben dem Recht auf Leben auch ein Recht auf Sterben. Ein Recht auf Tötung sei aber in keinem Gesetz festgehalten. Brysch beklagte dagegen den immer noch bestehenden großen Mangel an palliativmedizinischen Angeboten. In ähnlicher Richtung hatten auch zahlreiche Unionspolitiker aus Bund und Ländern argumentiert. Kirchen uneinheitlich: Grauzonen befürchtet Völlig unterschiedlich ist dagegen die Haltung der beiden großen Kirchen in Deutschland. Die Katholiken, allen voran der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meißner, geißelten den Gesetzentwurf als völlige Abkehr von der Unantastbarkeit menschli © Dan Race / Fotolia 16 Politik d e r n i e d e r g e l a s s e n e a r z t 9 / 2 0 1 2 chen Lebens und als Preisgabe der Menschenwürde. Alois Glück, der Vorsitzende des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken bemängelte, dass die Diskussion in die falsche Richtung laufe. Statt sich über die Rechtmäßigkeit von Sterbehilfe Gedanken zu machen, solle der Staat wirkungsvolle Alternativen anbieten und die Angebote an Palliativ- sowie Schmerzmedizin ausbauen. Dagegen kamen von der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) deutlich moderatere Töne. Deren Ratsvorsitzender, Präses Nikolaus Schneider, hielt Sterbehilfe durch nahestehenden Personen in engen Grenzen für zulässig. Allerdings sah auch er Grauzonen bei der Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Seine Erfahrung habe aber gezeigt, dass die nächsten Angehörigen damit sehr verantwortungsbewusst umgingen. Auch Schneider warnte davor, Pfleger und Ärzte einzubeziehen. Sterbehilfe sei keine ärztliche Aufgabe, so der EKD-Präses. Mehrheit der Deutschen dafür: Fehlendes Zukunftskonzept? Das Thema wird die Gesellschaft weiter beschäftigen. Eine EMNID-Umfrage im Auftrag der „Bild am Sonntag“ ergab, dass die Mehrheit der Bevölkerung kommerzielle Sterbehilfe befürwortet. Für Brysch ist das Ergebnis nicht überraschend. Nehme doch die Angst davor, ein Pflegefall zu werden, in den letzten Jahren kontinuierlich zu. Es sei besser mit einer Pflegereform anzusetzen, die diesen Namen wirklich verdiene. Noch immer gebe es kein Zukunftskonzept für eine älter werdende Gesellschaft. Ob der Entwurf in seiner jetzigen Form in die parlamentarischen Gremien kommt, ist trotz des Kabinettsbeschlusses noch offen. Ende August kam nämlich scharfe Kritik aus der Gesundheitsministerkonferenz der Länder. Der saarländische Gesundheitsminister Andreas Storm (CDU) bezeichnete die Vorlage als nicht konsensfähig und schlug wie auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, einen Runden Tisch vor, an dem neben den Kirchen und der Ärzteschaft auch die Länderministerien beteiligt werden sollen. Zudem ist selbst die Zustimmung des Bundestages fraglich. Aus nahezu allen Fraktionen kommt bereits die Forderung, in dieser Angelegenheit den Fraktionszwang aufzuheben und die Abgeordneten allein nach ihrem eigenen Gewissen entscheiden zu lassen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bleibt davon bislang unberührt. Eine Kämpferin halt. Aber auch die härtesten StreiterInnen müssen manchmal lernen, dass man sich bei der Übung, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, gelegentlich nichts anderes holt, als eine blutige Nase. Elmar Esser Kommentar Grauzonen abbauen oder schaffen? Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist derzeit nicht zu beneiden. Ihr Ansatz ist ja vom Grundsatz her nicht falsch. Sie möchte Menschen, die ihren Liebsten auch beim Wunsch nach Erlösung von nicht enden wollender Qual beistehen möchten, straffrei stellen. Soweit, so sicher richtig. Damit werden zwar bestehende Grauzonen in diesem sensiblen Bereich beseitigt. Aber werden nicht gleichzeitig auch viele neue eröffnet? Was ist mit denjenigen, deren Motivation weniger dem Wunsch des Patienten als dem eigenen folgt? Das müssen nicht einmal die derzeit oft bemühten Angehörigen sein, die ihr Erbe früher erhalten wollen. Oftmals fühlen sich Menschen auch in der Begleitung eines Schwerkranken völlig überfordert oder haben einfach nicht mehr die Kraft, einen geliebten Angehörigen leiden zu sehen. Da kann der Tod mehr die Erlösung der Hinterbliebenen, als die des Verstorbenen bedeuten. Wer soll die wahre Motivation kontrollieren– zumal dann wenn keine Patientenverfügung vorliegt? Hier werden ganz sicher neue Grauzonen geschaffen, die ein ganz schlechtes Gefühl hinterlassen. Noch problematischer ist die Rolle der Pflegenden und der Ärzte, die der Gesetzentwurf nun neu definieren möchte. Hier zeigt sich, dass nicht alles geregelt werden muss, manchmal vielleicht sogar überhaupt nicht darf. Es gab immer schon Situationen, in denen langjährige Hausärzte gerufen wurden, um eine massive Verschlechterung des Krankheitsbildes und nahezu unbehandelbare Schmerzen feststellen zu müssen. Und es gab dann manchmal auch – im stillen Einvernehmen mit den Angehörigen und wohl wissend, was der Patient zeit Lebens zu solchen Situationen geäußert hat – eine sedierende Therapie. Muss man alles in Paragraphen festhalten? Deutschland tut sich schwer mit diesem Thema. Angesichts der Erfahrungen mit einem auf zwölf Jahre verkürzten Millennium wohl sicher auch zu Recht. Der Deutsche Ärztetag hat sich intensiv mit der Sterbehilfe befasst und nach sehr kontroverser Diskussion eine klare Position gefunden. Ärztinnen und Ärzte haben den Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten oder Hilfe zur Selbsttötung zu leisten, beschlossen die Delegierten 2011 in Kiel. Das war eine deutliche Verschärfung des bis dahin geltenden Berufsordnungsparagraphen, gegen die sich viele Delegierte des Ärztetags gewandt hatten. Keine Zweifel gab es dagegen bei der Haltung der Ärzte zu organisierter Sterbehilfe. Diese zu verbieten, fordert der Deutsche Ärztetag 2012 in Nürnberg erneut. Das Thema ist zu diffizil, um es gegen den Willen der Ärzte und gesellschaftlich relevanter Gruppen wie den Kirchen von oben durchzuorganisieren. Die zu findende Lösung muss die Interessen aller berücksichtigen: Die der Angehörigen, die der Ärzte und natürlich die der betroffenen Patienten. Vor allem aber dürfen keine neuen Grauzonen geschaffen werden. Ein Runder Tisch könnte dazu beitragen, eine Konsenslösung zu finden." Elmar Esser © Andreas http://www.chatwelt.ch/sitec.php?site=gast. Bei diesem Caht ist kein Mensch Kommentare |
Soro OfflineMitglied seit: 13.10.201463 Jahre, AT mehr... 2019-08-12 12:58 |