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Tagebuch Soro
2018-12-12 20:44
Eizellspende ist in Deutschland verboten
Die Problematik besteht in der Gefahr einer künstlich veränderten Erbinformation. Rein theoretisch kann das teuer werden und jemand dafür bis zu 5000,--Euro verlangen. Durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990 kann die missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken mit Freiheitsstrafe bis zu drei bis fünf Jahren oder auch Geldstrafe bestraft werden. Nicht bestraft wird die Frau, der die Eizellen entnommen wurde.
Embryonenschutzgesetz dient der Vermeidung von Genmanipulation, wie auch der Verhinderung und Vermeidung von Krankheiten und Behinderungen. Krankheiten und Behinderungen hasst jeder. Kein Mensch will Kranke und Behinderte.
Erschleichung von Schwangerschaft um Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung durchzudrücken bringt nichts.
Nicht nur Eizellenspende auch Organspende ist in Deutschland unbeliebt.
Befürchtet wird auch eine Vermischung von Mensch und Tier, die allerdings nicht so realistisch ist. Eine Vermischung mit Hundezellen bringt nicht unbedingt etwas.
Ein im Reagenzglas erzeugtes Kind gilt als Chimäre, auch der Organempfänger bei einer Organtransplantation ist eine Chimäre deshalb, weil die Organe aus einem anderen Organismus entstehen oder entstanden sind.
Chimären werden nach der griechischen Mythologie bekämpft und getötet.
Jemand wird dadurch als abnorm erlebt. Es besteht keine so hohe Akzeptanz eigentlich gegenüber Organempfängern.
Manche Menschen sterben eher, als dass sie ein Organ von einem anderen Menschen annehmen. Es verstösst gegen die Ehre und Ehrenkodex mancher Menschen schon. Die Menschen sind unterschiedlich.
https://www.9monate.de/kinderwunsch-familienplanung/reproduktionsmedizin/eizellspende-id94235.html
Erschleichung einer Lebendspende kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Beim Tod der Spenderin gibts Anklage wegen Mordes. Es wird eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt.
http://www.organhandel.info/organhandel-in-deutschland/
wichtige Eizellen sind jetzt weg. Es besteht somit keine Möglichkeit gesunde Nabelschnurblutstammzellen zu gewinnen, weil der täterkreis ist inkompetent und kennt sich nicht aus. Er könnte mit der Zeugung eines Kindes mit einer jungen, gesunden anderen Frau für sich selbst eventuell Nabelschnurblutstammzellen gewinnen, anstatt, dass er sich an mir vergreift. Meine sind mit ihm nicht kompatibel. Seine Rettungsschwester wäre wenn dann eine Krankenschwester und nicht ich.

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