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Tagebuch Schalk
2006-07-11 21:18
Wo ist die Grenze?
Diese Meldung erreichte uns heute.

Brechmittel dürfen künftig in Deutschland bei der Drogenfahndung nicht mehr eingesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Bundesrepublik, weil sie das Eintrichtern von Brechmitteln bislang erlaubt. Diese Methode verstoße gegen das Folterverbot, so das Gericht

Das Ganze wird ja nur gesehen unter dem Aspekt der Beweissicherung.

Betrachtet man es mal unter dem Blickwinkel des Gesundheitsschutzes, sieht es ganz anders aus.
Wie viele dieser Päckchen platzen im Magen und führen zum Tode.

Den Fahndern kann es ja egal sein.
Warten sie, bis es hinten wieder raus kommt, haben sie auch ihren Beweis und das viel einfacher.
Inhaftiert sind die Verdächtigen ja ohnehin.
Und ein bischen Rhizinusöl im Futer ist keine Folter.

Da frage ich mich nun, was die Zwangsernährung eines hungerstreikenden Häftlings ist?
Milosevic war ja der prominenteste Europagefangene.
Das ist genauso Vergewaltigung wie das Einflößen von Brechmitteln -

meine ich.

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2006-07-11 21:18