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Tagebuch Schalk
2006-01-29 21:40
Wie bescheuert darf die Justiz sein?
ohne selbst dafür gestraft zu werden.

Dafür, dass Mörder frei herumlaufen dürfen, weil es das Datenschutzgesetz verbietet, Mutabrechnungen auszuwerten, können die Damen und Herren Richter nichts.
Das ist gesetzgeberisches Fehlverhalten.

Unlängst hatte ja ein Trucker einen Parkplatzwärter übergemangelt wegen der Parkgebühren.

Aber als ich vorhin in in einer Sendung unter dem Thema „Opferschutz“ Folgendes hörte, war es um meine Fassung doch geschehen, obwohl ich an sich die Gnade habe, mich nicht mehr aufzuregen.


Ob Kinder dem Täter gegenüber sitzen müssen, entscheidet allein der Richter.
Zu kompliziert finden viele die Technik.
Den Zeugen nicht im Prozesssaal zu vernehmen beschneidet zudem die Rechte des Angeklagten.

Bo eye


Diese Damen oder Herren, die seit 1998 die Möglichkeit haben, die Videobefragung durchzuführen, privat auch die Technik nutzen, sollte man unter Androhung des Todes ihrer liebsten Menschen an den Titten oder den Eiern in die Höhe ziehen und sie hinterher pfählen -natürlich schön dick, dass sie auch überleben.
Das dürfte so ungefähr dem Empfinden eines 11-12 jährigen Kindes gleichkommen.

Bin ich doch mal gespannt, was sie dann in einem Kinderschänderprozess machen, wenn sie ihren hinter sich haben.

Sogar der Vatikan nutzt diese Technik, wie man bei Johannes Paul II gesehen hat.
Und die sind noch verstaubter.

Für den, der sich das Sendeprotokoll antun möchte, die URL
http://www.wdr.de/tv/westpol/beitrag/2006/01/20060129_missbrauch.jhtml

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2006-01-29 21:40