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Tagebuch Schalk
2006-12-13 23:33
Wer kennt Artikel 2 Absatz 1 des Grundge
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Da wird seit Jahren über den Nichtraucherschutz diskutiert und lamentiert und dann der Stein der Weisen gefunden.

Und trotzdem scheitert die Bundesregierung mit ihrem abgestimmten Entwurf, der von dem aktuellen SPD Vorsitzenden mit der Pfeife in der Hand hochgelobt wird, beim Bundespräsidenten.

Zur Erheiterung sei angemerkt, dass seit 1945 erst 8 Gesetze nicht ausgefertigt wurden, davon 2 vom jetzigen Bundespräsidenten.
Das ist doch was:
6 in 60 Jahren
und 2 in 2 Jahren.

Nun soll es den Ländern überlassen bleiben, das Persönlichkeitsrecht der Raucher einzuschränken.

Und schon gehen einzelne Länder und Kommunen hin und maßregeln ihre Mitarbeiter durch ein generelles Verbot, anstatt ein Miteinander zu suchen, und das Grundgesetz zu achten.

Nicht mit mir! ! !

In öffentlichen Räumen ist klar und wo andere betroffen sind.
Aber in Diensträumen paffender Volksdiener?
Wer soll dem Volk und dem Staatssäckel denn besser dienen als diese selbst.

Nicht dass die noch hingehen und sich steuerbefreite Ziggis besorgen, was ja im Zeitalter der Globalisierung nicht weiter schwierig ist bei unsern gut ausgebauten Autobahnen.

Wer schützt eigentlich die Persönlichkeitsrechte von Rauchern?

Das ist genau so wie mit dem Frauenamt.
Die 23 Prozent Männer schützt keiner vor Übergriffen.

Da ist Selbsthilfe gefragt - nicht Selbstjustiz.
Ein gut sichtbares Schild an die Tür:
Hier wird geraucht!! Betreten auf eigene Gefahr!

Auch Nichtraucher sterben an Lungenkrebs, obwohl sie nie geraucht haben.
Das zog mein Erzeuger mit 95 Jahren im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte vor, anstatt sich ins Bett zu legen und an Altersschwäche dahinzuscheiden.

Man kann ja auch einen Raucherpaß einführen, der dann die Behandlung ausschließt.
Asbestopfer kann man ja leicht von Rauchopfern unterscheiden.

Und im Übrigen frage ich mich, warum die Alkoholsucht, die ja wesentlich eher zu kostenintensiven Folgen führt, als Krankheit anerkannt wird, und die Nikotinsucht nicht.

Ich will auch Psychotherapie und Kuren, um notfalls frühverrentet zu werden.
Ich habe das Alter.

Und was ist mit den Freßsüchtigen, die MC Doof groß machen,
der Fraktion der Bulämie- und sonst Süchtigen?

Alle belasten unsere Krankenkassen und letztendlich durch ihren Anblick unsere Psyche!

Warum soll ich in meinen 4 Wänden meine Freiheit einschränken, um einen Alkoholiker nicht zu gefährden, wo ich viel länger bei der Arbeit als in meinem Reich bin?

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2006-12-13 23:33