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Tagebuch Schalk
2006-03-24 16:18
Spielräume
Für unsre Politiker tun sich da ja auf, wenn alle so handeln wie es hier zu lesen ist.
Und wir stellen uns an wegen 2 Jährchen länger arbeiten.

Ich frage mich nur, wie bekloppt muß man sein , so zu handeln.


Mit 100 in den Ruhestand
Während Deutschland über die Rente mit 67 diskutiert, kann ein
Amerikaner darüber nur lachen: Arthur Winston ist am Mittwoch 100 Jahre alt
geworden - und erst mit diesem Tag zum letzten Mal an seinem Arbeitsplatz
erschienen. Mehr als 72 Jahre lang arbeitete er für die städtischen
Verkehrsbetriebe von Los Angeles, wo er für die Wartung und Reinigung der
Busse zuständig war.
"Ich werde es sicher vermissen", erklärte Winston im US-Fernsehen. Der
rüstige Mann, der keinen einzigen Arbeitstag wegen Krankheit versäumte,
fehlte nur einmal im Jahr 1988 - als seine Frau nach 65 Jahren Ehe starb. Er
habe nicht geraucht und keinen Alkohol getrunken, gab Winston als Grund für
seine Gesundheit an. US-Präsident Bill Clinton hatte den Afroamerikaner 1996
als "Angestellten des Jahrhunderts" ausgezeichnet.
Eigentlich wollte er als Mechaniker Busse reparieren, aber wegen seiner
Hautfarbe sei ihm diese Tätigkeit in den 30er Jahren verwehrt worden. "Ich
durfte weder reparieren noch Busse fahren oder Straßenbahnen lenken",
erinnerte sich Winston an die Anfangsjahre. Für seinen ersten Job als
Hausmeister in Los Angeles im Jahr 1924 habe er 41 Cent in der Stunde
verdient.
An seinem ersten Tag als Rentner wolle er ausschlafen und dann weitere
Arbeitspläne schmieden, sagte Winston. Eine Warenhauskette hat ihn bereits
als ehrenamtlichen Sprecher verpflichtet.
Senioren wie Arthur Winston gibt es offenbar aber auch in Deutschand. So hat
gestern ein 70-jähriger Autoverkäufer seine Weiterbeschäftigung erfolgreich
vor Gericht durchgeboxt. Dem Paderborner war betriebsbedingt gekündigt
worden, weil sein Arbeitgeber das Verkaufsteam verjüngen wollte. Das
Arbeitsgericht Paderborn jedoch entschied: Wegen des hohen Alters des Mannes
und seiner Betriebszugehörigkeit von elf Jahren ist die Kündigung unwirksam
(Az.: 3 CA 1947 / 05). Im Arbeitsrecht gebe es keine generelle Vorschrift
für ein Ausscheiden mit 65 Jahren, hieß es

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2006-03-24 16:18