Willkommen auf Tagtt!
Friday, 19. April 2024
Tagebücher » Schalk » News, Bilder, Videos - Online
Tagebuch Schalk
2006-10-25 22:04
Recht muss Recht bleiben
Da sah ich im Lokalfernsehen vorhin folgenden Beitrag,

Skurriler Rechtsstreit:
Jura-Professor prozessiert um 4,40 Euro

Ein Rechtsprofessor aus Bad Honnef hat das Land Nordrhein-Westfalen wegen Amtspflichtverletzung auf 4,40 Euro Schadenersatz verklagt. Wegen einer fehlerhaften Polizeiermittlung hatte der 66-jährige einen Bußgeldbescheid über 35 Euro bekommen: Angeblich sollte der Professor in Berlin in seinem Wagen mit überhöhtem Tempo geblitzt worden sein. Das Beweisfoto aber zeigte eindeutig einen jungen Mann hinter dem Steuer.
Gegen den Bußgeldbescheid hatte der Professor mit einem Einschreibebrief Einspruch eingelegt. Ein Berliner Amtsrichter erkannte den Fehler sofort und stellte das Bußgeldverfahren ein. Der Professor blieb aber auf den Portokosten für den Einspruch in Höhe von 4,40 Euro sitzen. Den Schaden, der ihm durch einen Fehler der Polizei entstanden sei, will er nun ersetzt haben.
Nach Ansicht des 66-jährigen Klägers ist es ein Skandal, wenn die Polizei fehlerhaft ermittele und ein Bürger darum mit einem rechtswidrigen Verfahren überzogen werde und auf Kosten sitzen bleibt. Ein Urteil wird Ende November erwartet. Beim ersten Prozesstag vorm Bonner Landgericht konnte heute keine Einigung erzielt werden. Ein Urteil wird Ende November erwartet.

Ich frage mich, was daran skurril ist.
Jeder hat Anspruch auf Ersatz der Kosten, die ihm ungerechtfertigt entstanden sind - jeder Harz 4 Empfänger und auch Professor Fischer, was mal unser Außenminister war.

Hätte der Amtsrichter gleich den Ersatz angeordnet, wäre es ja gut gewesen.
Und da ein Land rein juristisch nicht zum Schiedsmann kann, der es wesentlich billiger für den Steuerzahler hätte richten können, muß eben das Landgericht ran.

Das Land hätte ja auch schnell 4,40 € überweisen können.
Aber das sieht es ja nicht ein.
Also wird weiterverhandelt, denn Recht muß recht bleiben.
Und jeder ist vor dem Gesetz gleich.

Das ist auf andern Rechtsgebieten ja auch so.
Der bloße Verdacht, dass ein Kind mißhandelt wird, reicht nicht aus, denn es ist ja nicht beweisbar.

Entweder es landet im Krankenhaus mit Brand- oder sonstigen Wunden oder auf dem Friedhof.
Dann ist es beweisbar, wie die Fälle mit verhungerten Kinder in der Vergangenheit gezeigt haben.

Da ist es schon leichter bei einem traktierten Hund, dessen Schmerzäußerung man mit Tonband vorspielen kann, in eine Wohnung einzudringen.
Aber Menschen bringt man mit dem Intellekt durch Drohungen zum Schweigen.

Und die Wohnung ist eben unverletzbar.

Wie gesagt:
Recht muß Recht bleiben

Kommentare

Noch keine Kommentare!
Kommentieren


Nur für registrierte User.

Schalk Offline

Mitglied seit: 29.03.2005
DE mehr...
Wirklich beenden?
Ja | Nein

2006-10-25 22:04