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Tagebuch Schalk
2008-09-16 22:23
Martin Luther ist auferstanden
und zwar in Meckenheim.

Heute heißt er Michael Jung, ist einfacher Pfarrer und hat noch nicht ein mal einen Dr. Titel wie Bruder Martin, der darüber hinaus ja noch Ordensbruder war.

Das sind die beiden.

[Bild nicht gefunden]


Ersterer mußte sich wegen seiner mißliebigen Meinung damals auf dem Weg nach Worms in Eisenach auf der Wartburg versteckt halten.

Das braucht Pfarrer Michael nicht mehr in der heutigen Zeit.
Mit Polizeigewalt wollte ihn der in Köln mißliebige und gegen das hier spezielle Kirchenrecht und Volkeswille eingesetzte Kardinal von dannen jagen und zog den kürzeren.

Ich schrieb schon vor längerer Zeit, dass das Erzbistum Köln als einziges das kirchlich verbriefte Recht hat!(te), sich aus 3 Vorschlägen des heiligen Stuhls, den ihrer Meinung genehmsten auszusuchen.

Über dieses Recht setzte sich damals der jetzt auf dem Weg zur Seelig- oder/und Heiligsprechung befindliche Vorgänger des jetzigen Papstes, der dessen Zeit Gralshüter des wahren Glaubens war ohne Ökumene und sonstigen Unglauben, hinweg und setzte dieses kirchliche Unglück des Ostens ein, der dann zum Kardinal mutierte, und meint, das Mittelalter habe ihn mit demokratischen Mitteln versehen.

Dr. Martin Luther pinnte seine Thesen an die Kirche in Wittenberg.
M. Jung schreibt heute Pressewirksame Briefe an Ihre Eminez

Darin, und das hat mich zu diesem Artikel getrieben, belehrt er erst mal seinen Kardinal über das Kirchenrecht, in dem der sich ja auskennen müßte.

Aber dieses Menschlein ist so weltfremd, dass er noch nicht mal das weltliche Recht verinnerlicht hat, das er sich zu nutze machen wollte, als er letzten Freitag mit Polizeigewalt Pfarrer Jung aus dem Gemeindehaus vertreiben lassen wollte.

Und hier der Brief
Sehr geehrter Herr Kardinal,
Sie brechen permanent das Kirchenrecht, indem Sie seit Ende November 2007 mit stets wechselnden Anklagen und Methoden versuchen, mich aus meinem Amt als Pfarrer von Meckenheim zu verdrängen: Mal als herzliche Bitte verkleidet (so am 26.11.2007); mal verbrämt mit Hinweis auf can. 1748ff. (so am 14.01.2008), womit Sie mir nach dessen Wortlaut erfolgreiche Leitung meiner Gemeinden attestieren (sic!); seit dem 04.06.2008 nun als „Amtsenthebungsverfahren“ nach can. 1740ff.
In dem Verfahren nach can. 1740ff erheben Sie Anklage gegen mich und sind zugleich Richter, die beiden Pfarrkonsultoren werden lediglich beratend hinzugezogen. Nach meinem Widerspruch (20.06.2008) haben Sie Ihre Anklage in veränderter Form wiederholt (10.07.2008), traten also erneut als Ankläger und nun in der Folge wiederum als Richter in einer Person auf.
In zwei Einschreiben vom 20.06.2008 und 15.08.2008 habe ich Sie auf die zahlreichen Formfehler in diesem Verfahren hingewiesen, die – unbeschadet der inhaltlichen Seite – dieses Verfahren allein schon aus formalen Gründen scheitern lassen. Alle aus einem nichtigen Verfahren resultierenden Entscheidungen sind in sich wiederum nichtig. Dies gilt für Ihr „Dekret“ meiner Amtsenthebung und entsprechend für die „Ernennung“ von Msgr. Auel zum Pfarrverweser. Wo Kläger und Richter in einer Person vereint sind, ist dem Widerspruch des Beklagten besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dieser natürliche Kontrollmechanismus, der dem Bischofsamt zu Eigen sein soll, scheint Ihnen derzeit nicht zu gelingen.
Mit Einschreiben vom 15.08.2008 habe ich Sie darauf hingewiesen, dass Sie von nun an alle Auswirkungen Ihres nichtigen Vorgehens selber zu verantworten haben.
Gemäß der von Ihnen erlassenen Beschwerdeordnung (Amtsblatt Nr. 141/1993) muss Betroffenen zunächst die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt werden, bevor Beschwerdeführern geantwortet wird. Es ist grotesk, dass Sie am 10.07.2008 Ihre Unterschrift unter ein Dokument setzen, dass den sechsfachen Verstoß dieser Ordnung offen zugibt. Damit haben Sie Ihr eigenes Recht grob gebrochen. Zugleich nutzen Sie Anklagen aus diesen Rechtsbrüchen in dem „Amtsenthebungsverfahren“ gegen meine Person. Daher liegt formal gar kein Verfahren nach can. 1740ff mehr vor, sondern Sie gehen ohne Grundlage des Kirchenrechts gegen mich vor. Die von Ihnen groß in die Medien getragene Blitzkampagne am vergangenen Freitag hatte lediglich das Ziel, von Ihren Rechtsverstößen abzulenken!
Durch eine breite Presseinformation am 12.09.2008 haben Sie Unwahrheiten über meine Person verbreitet und tragen den Konflikt nun auf dem Rücken der Gemeinden aus. So behaupten Sie u.a., dass ich „die im Frühjahr 2008 angesetzte bischöfliche Visitation im Dekanat Meckenheim/Rheinbach […] ausdrücklich verweigert“ hätte. Dazu darf ich Sie an mein Einschreiben vom 12.02.2008 erinnern, in dem ich Ihnen schrieb: „Sollten Sie dennoch darauf bestehen, dass die Visitation schon im April 2008 durchzuführen ist, werde ich diese selbstverständlich voll und ganz mittragen, falls Ihre Visitationsordnung – was noch nachzuprüfen wäre – dem kanonischen Recht entspricht.“
Hierbei ging es um die Problematik, dass Ihre Visitationsordnung für das Erzbistum Köln (Amtsblatt Nr. 300/2005) einen sechsjährigen Abstand für die Pfarrvisitation festlegt, während can. 396 § 1 CIC „wenigstens alle fünf Jahre für die gesamte Diözese“ vorschreibt. Damit bricht Ihre Ordnung das Kirchenrecht. Eine entsprechende Dispens, die Ihrer Ordnung Recht verleihen würde, ist bis heute nicht im Amtsblatt veröffentlicht und wurde mir trotz Nachfrage bis heute nicht zugänglich gemacht.
Von einer Verweigerung der dem kanonischen Recht entsprechenden Visitation kann daher nicht die Rede sein! Vielmehr ist anzufragen, ob Sie mit dem verlängerten Rhythmus der Visitationen noch Ihrer Fürsorge für Ihre Diözese ausreichend nachkommen.
Zeitgleich zu Ihrer Presseinformation hat Kreisdechant Msgr. Bernhard Auel am Vormittag des 12.09.2008 versucht, in einem Handstreich die Macht im Pfarramt Meckenheim an sich zu reißen, wobei er sich nicht einmal scheute, im telefonischen Auftrag Ihres „alter ego“, des Generalvikars Dr. Dominikus Schwaderlapp, die Polizei gegen mich einsetzen zu wollen. Hier war jedoch der Punkt erreicht, an dem Ihr Verhalten durch den Rechtsstaat ausgebremst wurde.
Das „Dekret“, dessen Annahme ich am 12.09.2008 verweigert habe, und das sich daher noch in den Händen von Msgr. Bernhard Auel befindet, kenne ich aus einer Email ohne rechtsgültige Unterschrift. Hierin werde ich zu einem Gespräch am 16.09.2008 eingeladen, „um mit Ihnen [d.h. mir] über Ihren [d.h. meinen] weiteren Einsatz zu beraten, damit Sie [d.h. ich] das Pfarrhaus baldmöglichst räumen und Ihren [d.h. meinen] priesterlichen Dienst, wenn möglich, wieder ausüben können.“
Aus dieser Formulierung ist nicht ersichtlich, wer mein Gesprächspartner sein wird. Dies gehört sich nicht. In den Medien wird derzeit von einem „klärenden Gespräch“ gesprochen, das heute stattfinden soll. Ich stelle fest: Zu einem klärenden Gespräch liegt mir derzeit keine Einladung vor. Das in der Email ohne rechtgültige Unterschrift erwähnte Gespräch dient nicht der Klärung der Situation, sondern hat ausschließlich die Umsetzung Ihres unrechtmäßigen Dekrets zum Ziel. Daher sehe ich keinen Grund, heute zu einem Gespräch im Generalvikariat zu erscheinen. Msgr. Auel wird sich sicherlich nicht sträuben, Ihnen die Originale beider fraglichen Dokumente auszuhändigen, damit Sie diese in den Reißwolf stecken können. Sobald Sie durch Rücknahme Ihrer unrechtmäßigen Tat das Signal aussenden, weiteren Schaden von der Kirche fernhalten zu wollen, sehe ich gute Möglichkeiten, dass mit Hilfe von neutraler Seite klärende Gespräche geführt werden können. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich Rechtssicherheit für meinen gültigen Rechtstitel als Pfarrer im Seelsorgebereich Meckenheim.
Einander die Hand zur Versöhnung reichen, sich wieder vertragen: Diese Wünsche höre ich derzeit von vielen Menschen meiner Gemeinden. Ich bin dazu bereit. Versöhnung setzt voraus, dem anderen seinen Raum zum Leben zu lassen. Sobald Sie das derzeitige Verfahren mit sofortiger Wirkung zurücknehmen, werde ich mich nicht gegen den Weg der Versöhnung sträuben.
Mit freundlichen Grüßen
Pfarrer Michael Jung

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