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Tagebuch Schalk
2011-12-07 20:46 / Gr. Satire
Freude
kommt doch auf, wenn man folgenden Artikel der Fachzeitschrift mit den vier weißen Buchstaben in rotem Feld liest,.

Von O. LÖHR, A. RADECK und L. SCHLITTER
„Der Senat hält eine Mindestgröße des Verwahrraumes von 20 qm zuzüglich einer eigenen Nasszelle mit Dusche und einer eigenen Kochgelegenheit mit Kühlschrank (...) für geboten.“
Auszug aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30. November 2011.
LUXUS-ZELLEN FÜR SCHWERVERBRECHER!
Darauf haben künftig 24 Gefangene aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Anspruch, so entschied der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg.
Konsequenz: Die Männer (u. a. ein mehrfacher Totschläger), die in der gemeinsamen zentralen Sicherungsverwahrung im extra erbauten Knast Burg in Sachsen-Anhalt (eröffnet am 9. Mai 2009, Kosten 100 Millionen Euro) leben, dürfen aus ihren 11-Quadratmeter-Zellen raus!
Derzeit sitzen rund 500 Sicherungsverwahrte in deutschen Gefängnissen. Bekommen jetzt alle Luxuszellen?
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka: „Ich gehe davon aus, dass Sicherungsverwahrte in anderen Ländern nun mit ähnlichen Anträgen kommen werden. Und wenn andere Oberlandesgerichte von dem Naumburger Urteil abweichen wollen, dann müssen sie das dem Bundesgerichtshof vorlegen.”
Auf die Länder kommen zusätzliche Millionenausgaben zu.
Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger (SPD): „Das Gericht ist mit seiner Entscheidung vorgeprescht. Alle Bundesländer machen sich gegenwärtig Gedanken über ein neues Konzept zur Sicherungsverwahrung. Im Laufe des Jahres wird es hierzu ein Gesetz geben.“
Jetzt wird die Zeit knapp. Das Magdeburger Justizministerium geht davon aus, dass Betroffene erfolgreich auf Freilassung klagen können, wenn keine ausreichend großen Zellen zur Verfügung stünden.
Alles nur, weil ein Schwerverbrecher ein Flachbild-TV wollte.
Gottfried Adolf R. (59) sitzt wegen Totschlags, wurde im April 2010 nach Burg (Sachsen-Anhalt) verlegt, wollte seinen Flachbildschirm-Fernseher aus dem alten Knast haben, klagte.
Das Oberlandesgericht Naumburg als höchste Instanz (weil Ländersache) befasste sich daraufhin mit den Haftbedingungen im Allgemeinen – und verordnete die Luxus-Zellen.


Der geneigte Leser weiß ja, dass ich dank dieses Tagebuches die Gnade habe, mich nicht zu ärgern.
Man muss eben gönne könne und hoffen, dass solcher geistiger Dünnschiss von Juristen auf den östlichen Teil dieses unseres Landes beschränkt bleiben.
Da muss wohl die Schadstoffbelastung der Umwelt äußerst hoch sein, das die Synapsen im Denkstübchen so durcheinander geraten.

Wer also seine Altersversorgung mangels Masse noch nicht hat regeln können und schon Anzeichen von Aua oder sein nahes Ende spürt, sollte zusehen, dass er lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung in den aufgeführten Ländern bekommt.

Sicher lässt sich da eine adäquate Beschäftigungsgelegenheit auch noch einklagen über Menschenwürde oder so.
Ich wünsche jetzt erst mal frohe Weihnachten und einen guten Rutsch mit einem herzlichen

BO EYE

Kommentare

22:48 07.12.2011
Schön formuliert!
Man KÖNNTE sich tatsächlich ärgern - wenn es denn helfen würde... Grmpf.
Soll der Kommentar wirklich gelöscht werden?
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2011-12-07 20:46