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Tagebuch Schalk
2012-08-17 22:19 / Gr. Satire
Einfälle
hat das oberste Bundesgericht ja schon, wenn es keine Entscheidung fällen will.

Da ging es um die Frage, ob die Bundeswehr in besonderen Notlagen zur Hilfeleistung herangezogen werden dürfte, wie zB. bei der Sturmflut in Hamburg damals oder zB. beim Anflug auf die Twintowers.

Es antwortete nicht mit einem klaren ja oder nein,
sondern mit einem entschiedenen ja aber.

Das ist doch mal eine wegweisende Entscheidungshilfe für Verantwortliche.
Das Parlament muss vorher zustimmen.
So lange wartet die Sturmflut
oder wird der bombenbelastete Attentäter von der Ortspolizeibehörde von dem Kölner Dom zB. mit seinem Leichtflugzeug abgehalten.

Umschrieben wurde das Urteil mit dem Vorliegen einer „katastrophischen“ Lage.
Das ist nicht nur ein Einfall einer neuen Wortschöpfung
sondern ein katastrophisches Urteil.

Würde er nicht dank seines Nikotinkonsums noch leben, würde ich glatt sagen, dass sich „Schnauzeschmidt“ im Grabe umdrehen würde.

Ich sage mit einem meiner beliebten Sprüche nur:
„Hilf Dir selbst, dann hilft dir Gott!“

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2012-08-17 22:19