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Tagebuch Sayu
2012-12-23 22:35
Hallo?!

Ich hab ja schon einiges auf Ebay erlebt.

Ich hab bezahlt und der Artikel kam niemals an.

Ich habe was verkauft und nie eine Nachricht oder eine Bezahlung erhalten.

Aber...nun hab ich ein total tolles rotes Kleid auf Ebay ersteigert von Asos. Für 16,50 Euro, was eigentlich in Ordnung und angemessen ist.

Da schreibt mir die Verkäuferin:

"Moin zu diesem Preis werde ich das Kleid nicht verkaufen."

Geht's eigentlich noch?!

Was kann man denn in so ner Angelegenheit unternehmen? Ebay geht irgendwie nur auf Fälle ein, in denen das Geld bereits überwiesen wurde...aber die kann sich doch nicht einfach weigern mir meinen ersteigerten Artikel zuzuschicken?

 

 

Kommentare


unbekannt
11:12 24.12.2012
Kann man so einer Kuh schon mal einen saftigen Kundenkommentar schreiben?

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02:24 24.12.2012
wie schon von den anderen geschrieben, es ist rechtlich "gekauft", und nun müss(t)en beide seiten ihre pflichten erfüllen, d.h. zahlung und übergabe. falls die dame nicht will, würde allerdings letztendlich nur eine gerichtliche und wohl zu aufwendige klage helfen - aber vielleicht reicht es ja doch, weiter zu nerven und über den ebay-support druck zu machen. dafür haben die ganz sicher ihre standardmails. daumendrück, dass es hilft und dass du dein kleid bekommst
Good luck!
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23:38 23.12.2012
Ich würde mich auch an den eBay Support wenden, wenn sich das nicht klärt.. Mit Abgabe des Gebots wird ein verbindliches Kaufangebot abgegeben, das mit Ablauf der 'Bietezeit' rechtsgültig wird. diary08 hat es treffend auf den Punkt gebracht. Es IST verkauft. Das würde ich der Madame dann auch schreiben. Sieht sie es nicht ein... gibt's halt ne Mail an den Support. Dann erfüllt sie nämlich ihren Teil des Kaufvertrags nicht.
Schon dumm wenn man das Prinzip von eBay nicht versteht...
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23:18 23.12.2012
Werd ich nicht verkaufen ist witzig. Es IST schon verkauft.
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22:54 23.12.2012
ebay ist dazu verpflichtet, solchen fällen nachzugehen. mein schlauer freund sagte mir gerade das sowas auch bestandteil der AGB ist von ebay.

du kannst das sogar einklagen (was bei dem wert allerdings mehr aufwand als angemessen wäre, oder?)
wenn die gute dame zu doof ist, ein mindestgebot einzustellen und sich dann ärgert zu wenig dafür zu bekommen ist das eigene schuld.
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