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Saturday, 20. April 2024
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Tagebuch Heinz_Welk
 1944-11-20 hh:mm
Amtliche Bekanntmachung
des Gebietskommissars in Südkurland vom 13. November 1944. –
Die Dringlichkeit der Schanzarbeiten macht den geschlossenen Arbeitseinsatz der Bevölkerung erforderlich. – Ich ordne daher für das Gebiet der Gemeinden: Aistern, Altenburg, Durben, Funkenhof, Gawesen, Rahven, Tadeiken, Wirgen und der Stadt Durben mit sofortiger Wirkung an:
1.) Alle männlichen und weiblichen Personen obiger Gemeinden, einschl. aller Flüchtlinge und Eva-Russ. haben sich an den Schanzarbeiten zu beteiligen. Und zwar Frauen vom 14. – 55. Lebensjahre, Männer vom 14. – 70. Lebensjahre. Ausgenommen sind lediglich die Flüchtlinge, die sich auf der Landstraße auf dem Marsch nach Libau zur Verschiffung befinden. 2.) Die Schanzenden melden sich bei der ihrem Aufenthaltsort zunächst gelegenen Sammelstelle, die bei jeder Wehrmachtseinheit oder Kommandantur zu erfragen ist. 3.) Die Schanzenden erhalten bei den Baustäben einen gelben, nummerierten Schanzschein, der täglich unter Eintragung der Arbeitszeit abgestempelt wird. 4.) Schanzzeug ist mitzubringen. 5.) Wer am 10. Nov. ohne gestempelten Schanzschein angetroffen wird, hat nach Erlass des Reichskommissars vom 5.6.44 mit schärfster Bestrafung, in schwereren Fällen mit standrechtlicher Erschießung zu rechnen. – Der Gebietskommissar im Süd-Kurland – 2528-44.20000 -

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