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2011-03-11 18:22
Fürsorge
zeigte ein Glücksspielunternehmen, das ein anderes anzeigte, da dieses auch Hartz IV Empfängern die Möglichkeit bietet, zu spielen.
Und die bekommen das Geld des Steuerzahlers zum Lebensunterhalt und nicht, um es zu verzocken.
Und damit die nun nicht verhungern, musste ja was geschehen.
Ein Schelm, wer das anders sieht.


Und Justitia wurde auch gleich tätig und gebot - erst nur mal vorläufig, dass Hartz IV Empfänger nicht mehr spielen dürfen.

Über Sinn, Un-, Wider- oder Schwachsinn will ich mich gar nicht verbreitern.
Persönlichkeitsentfaltung ist kein Entscheidungsgrund.
Warum sollte sich ein Angehöriger dieser Gruppe nicht entscheiden dürfen, lieber zu hungern, dafür aber glücklich mit der Aussicht auf einen Riesengewinn?
So manches Kindergeld kommt auch nicht den Kindern zugute.

Fragwürdig wird - wenn juristisch auch korrekt – die Entscheidung hinsichtlich der Überwachbarkeit, es sei denn man markiert die betroffene Personengruppe.
Damit es nicht diskriminierend ist wie zu früheren Zeiten, als man es farblich zB. mit gelb oder Rosa machte, ist da heutzutage vielleicht ein Mikrochip zu empfehlen, der Alarm schlägt, sobald ein Betroffener den Laden betritt.
Das verhindert gleich auch die Erwerbsmöglichkeit von Alkohol und Zigaretten.

Aber die Juristerei war noch nie frei von geistigem Irrsinn, wie auch die Vergangenheit lehrte.
So ist eine Wurst auch nicht aus Fleisch, wie man meinen könnte, sondern lediglich ein zylindrisches Gebilde von einiger Länge.

Dass sich die unabhängigen Richter zum Büttel privater Interessen haben machen lassen, kann man ihnen nicht vorwerfen.
Jeder Zuhälter kann einen Luden anzeigen, wenn der seine Pferdchen züchtigt.
Die Integrität des Klägers wird ja nicht überprüft.

Bei Politikern, die wir ja sogar noch selber wählen, ist das ja auch nicht anders, wenn sie sich zum Büttel der Medien machen, wenn die wieder Skandale brauchen.
Jüngstes Beispiel der Dioxinskandal.

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2011-03-11 18:22