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2007-07-12 02:51
das grundgesetz ist auf meiner seite!!
auch wenn das geld schon abgebucht ist, der einspruch muss sein. irgendwann werden die musterklagen entschieden sein - und geld zurück gibt es nur, wenn man einspruch eingelegt hat.

An
Finanzamt xy-stadt

Einspruch gegen
Steuerbescheid über Kraftfahrzeugsteuer Finanzamt xy-stadt vom 18. Juni 2007,
Kraftfahrzeugsteuernummer 003 xy123

Sehr geehrte Damen und Herren,

Entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung im o.a. Bescheid lege ich hiermit Einspruch gegen den vorgenannten „Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer“ ein.

Begründung:
Die Rückwirkung des 3. Änderungsgesetzes zum Kraftfahrzeugsteuergesetz ist nicht gerechtfertigt und verstößt gegen das Grundgesetz

Mein Wohnmobil ist für das Jahr 2006 bis zur Verkündung des 3. Änderungsgesetzes zum Kraftfahrzeugsteuergesetz im Bundesgesetzblatt am 28. Dezember 2006 als „Anderes Fahrzeug“ gemäß Kraftfahrzeugsteuergesetz zu besteuern. Mein Wohnmobil wurde gemäß den zugehörigen Fahrzeugpapieren als SO. KFZ WOHNMOBIL UEBER 2,8 T und mit der entsprechenden Allgemeinen Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und gehört nach der mittlerweile im KraftStG genannten Richtlinie 70/156/EWG zur Fahrzeugklasse M-SA. Fahrzeuge der Klasse M-SA sind Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung und deshalb begrifflich keine Personenkraftwagen oder Krafträder. Deshalb sind sie bis zur Verkündung des 3. Änderungsgesetzes als „Andere Fahrzeuge“ zu besteuern.

Die rückwirkende Inkraftsetzung des 3. Änderungsgesetzes zum Kraftfahrzeugsteuergesetz verstößt gegen das Grundgesetz. Grundsätzlich erlaubt die Verfassung nur ein belastendes Gesetz, dessen Rechtsfolgen für einen frühestens mit der Verkündung beginnenden Zeitraum eintreten. Die Anordnung, eine Rechtsfolge solle schon für einen vor dem Zeitpunkt der Verkündung der Norm liegenden Zeitraum eintreten (Rückbewirkung von Rechtsfolgen, »echte« Rückwirkung), ist grundsätzlich unzulässig. Der von einem Gesetz Betroffene muss grundsätzlich bis zum Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses darauf vertrauen können, dass er nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen wird (vgl. BVerfGE 72, 200 [242, 254/261]). Daraus ergibt sich auch ein Schutz gegen eine belastende Rückwirkung aus Steuergesetzen. Anderenfalls wären die Bürger, in diesem Fall die Eigner von Wohnmobilen rückwirkenden Regelungen, die massiv in den privaten Lebensbereich, in den Privathaushalt hineinwirken, schutzlos ausgeliefert.

Ich beantrage das Ruhen des Einspruchverfahrens bis zur gerichtlichen Klärung.

Mit freundlichen Grüßen

na mal sehen, ob es was bringt.
... und ob meine rechtsschutzversicherung dann mitmacht, wenn der einspruch vom fa postwendend abgewiesen wird und klage eingereicht werden muss.

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Kommentare

08:36 16.07.2007
Wort vergessen... "man muß nicht wissen wie es GEHT" usw.
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08:36 16.07.2007

Jaa jaa... man muß nicht wisses wie es - man muß nur wissen wo es steht!
Kenn ich noch aus Abi-Zeiten
Ganz liebe Grüße
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02:06 15.07.2007
schade, so gern ich mich auch bewundern lasse, "den" hut muss ich leider weitergeben, liebe @sweetCinny zwar habe ich mich immer mit neugier und freude und sogar sehr gutem klausuren- und abschlussnotenerfolg an den diversen rechtsvorlesungen beim bwl-studium beteiligt, aber den einspruchstext habe ich dann doch lieber dem forum der reisemobil-union entnommen, nach dem guten alten prinzip "gewusst wo"
(dafür kann auch ich andere sachen auch ohne anleitung ganz prima )
aber trotzdem danke für deinen lieben kommi
Good luck!
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00:10 15.07.2007
oh man oh man oh man... CHAPEAU!
Ich versteh es nicht mal ganz, wenn ich es lese... ein solches Schreiben hätte ich nie aufsetzen können.
Na gut, dafür kann ich halt andere Sachen
Ich bin gespannt, wie´s aufgeht für unseren Herrn Winkeladvokat Lucky
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2007-07-12 02:51