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2010-07-02 15:42
Das Auto in der KFZ Werkstatt

Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Autoversicherung die Kosten für einen Leihwagen, sofern der Umfang der Nutzung einen solchen rechtfertigt. Vor der Anmietung eines Leihwagens muss der Geschädigte die Leistung der Kfz Versicherung berechnen, da die Kosten nicht übernommen werden, wenn das eigene Auto nur für den Weg zur Arbeit benutzt wird und eine gute ÖPNV Anbindung besteht. Das Argument der lautet, dass die Kosten für Bus und Bahn deutlich billiger als der Leihwagen sind und dass der geschädigte Autobesitzer zur Minderung der Schadenshöhe verpflichtet sei.

Da die gegnerische Versicherung eine geringe Nutzung des Leihwagens nur anhand der Mietwagenrechnung feststellen kann, bietet sich für den Geschädigten eine einfache Möglichkeit, die Einrede zu geringer Nutzung zu umgehen. Er muss einfach nur genug Kilometer fahren, während sein Auto in der Kfz-Werkstatt ist. Eine Prüfung der Notwendigkeit jeder einzelnen Fahrt mit dem Mietwagen ist der in der Regel ohnehin nicht möglich.

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2010-07-02 15:42