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Tagebuch Soro
2015-10-14 23:33
Testamentregelung ist ungleichbehandlung

Über ein Testament wird teilweise immer wieder eine Tochter benachteiligt, was vom Islam her so nicht wäre eventuell. Mit einer Testamentsregelung waren ursprünglich nur Kaiser und Könige gemeint und nicht andere. Erbschleicher/innen wird es immer wieder geben, deshalb bin ich gegen die Testamentsregelung, wenn eigene Kinder vorhanden sind. Die Kinder tragen massgeblich zum Wohlstand der Eltern bei. Die Kinder machen oft viel im Haushalt der Eltern auch, waschen deren Wäsche usw. Die Enterbung auch von erwachsenen Kindern ist pädophil und somit nicht haltbar. Das kann zu unsicheren Verhältnissen auch schon in der Kindheit führen. Wer für so etwas ist, ist ein Freund unbezahlter Kinderarbeit meiner Meinung nach. So manch ein Notar beutet Kinder aus, weil sie müssten einem unglaubwürdigen Testament sowieso nicht unbedingt folgen.

 

Vom Islam her ist z.B. die Ungleichbehandlung von Kindern, d.h. auch der Geschwister nicht erlaubt "Warum behandelst du die beiden Kinder nicht gleich?" Er befürwortet dehshalb die Geschwisterrivalität nicht."Zusätzlich befiehlt der Islam, das Konzept der Gerechtigkeit auf alle Kinder, egal welchen Geschlechts, anzuwenden. Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (16:90):[Wahrlich, Allah gebietet, gerecht (zu handeln), uneigennützig Gutes zu tun und fair gegenüber den Verwandten zu sein; und Er verbietet, was schändlich und abscheulich und gewalttätig ist. Er ermahnt euch; vielleicht werdet ihr die Ermahnung annehmen.]Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte auch:"Seid gerecht und gleich zu euren Kindern; seid gerecht und gleich zu euren Kindern; seid gerecht und gleich zu euren Kindern (dreimal)." (Dieser Hadith wird bei Bukhary und Muslim berichtet)"Es soll auch für Waisenkinder gesorgt werden: "Der Islam schenkt den Waisen, männlichen wie weiblichen, besondere Aufmerksamkeit und große Fürsorge. Der Islam ordnet an, dass die unmittelbaren Verwandten der Waisen gut für ihn/sie sorgen. Wenn es keine Verwandten gibt, dann ist der Islamische Staat für ihre Sorge verantwortlich, muss ihre Angelegenheiten regeln und sie gut versorgen. Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (93:9):[Was die Waise angeht, so unterdrücke sie nicht.]"Aus://www.wegzumislam.com

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