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Tagebuch Schalk
2010-01-19 19:44
Wohin damit
Da fand Justitia nach 20 Jahren mittels Gentest ein Pärchen, das damals einen Menschen getötet hat, und verurteilte es erfolgreich, denn Mord verjährt erst nach 30 Jahren
Da die beiden damals noch Jugendlich waren, kam also Jugendrecht zur Anwendung, bei dem es nicht lebenslänglich gibt.
Und wer dem Jugendstrafrecht unterfällt, kommt zwangsläufig in den Jugendknast. Man stellte nun folgerichtig fest, dass die beiden aber zu alt sind, um sie da nun auch gleich büssen zu lassen.
Was machte man bis zur Entscheidungsfindung, wo sie nun brummen sollen?
Man schickte sie erst mal nach Hause anstatt in den Erwachsenenvollzug. Vielleicht bekommen sie ja auch Polizisten vor die Tür gestellt. Kommentareunbekannt |
Schalk OfflineMitglied seit: 29.03.2005DE mehr... 2010-01-19 19:44 |