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Tagebuch Schalk
2005-11-01 18:31
Was tun
fragte hier ein Autor, und berichtete folgendes:
Am Freitag wurde meine Nichte Mona (14) und ihre 5 Freundinnen von 6 Türken ( 1 Junge, 5 Mädchen ) "aufgemischt".
Was mich auch auf die Palme bringt ist die (sinngemäße) Aussage: "Was wollt ihr Deutschen den? Bald sagen sowieso wir, wo es in Deutschland langgeht."
Hallo - wo sind wir den?
Noch ist jeder "Nicht-Deutscher" Gast in diesem Land und sollte sich auch entsprechend aufführen!


Felix antwortete ihm

Dann lern mal Türkisch, russisch oder sonst was und sag es ihnen.
Wie die spanischen Exclaven und Italien zeigen, hat die moderne Volkerwanderung bereits im vollen Umfange eingesetzt.
Bei dem Fiasko was sich hier abspielt ist nicht die Frage:" Was tun?"
sondern
"Wohin?"

Wir stolpern hier über unser verformtes Demokratieverständnis.
Selbstbewusstsein, Nationalbewusstsein und Vaterland sind Fremdworte geworden.

„Es ist was faul im Staate Dänemark“ heißt es in Shakespeares Hamlet.
Das passt für uns auch, wenn hier sogar aus vermeintlichen Ehrengründen Frauen verbrannt und Liebhaber gemordet werden

Solange solche Prozesse wie zum Berichtende auf Steuerzahlers Kosten geführt werden, ist nichts zu machen.
Ich schrieb damals schon aaO. über Metin Kaplan, dem Sohn des Khomeini von Köln, der mitten in der Weltstadt zum heiligen Krieg aufrief.

Den wollten die so gerne behalten, als er vor seiner Abschiebung in Nachbars Wohnung abtauchte, dass sie ihm die Duldungsverfügung hinterher trugen, anstatt ihn über die Stadt- und Landesgrenzen gen Bayern zu vertreiben, zumal seine Verteidigerin aus Nürnberg kam.
Aber auf die Bayern ist ja auch kein Verlass mehr wie ich gerade höre.

Für mich gibt es in solchen Fällen mittlerweile nur noch einen Lösungsvorschlag:
Ab in den Flieger und zurück und das postwendend und sofort.


Köln - Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am Freitag über die Klage der Ehefrau und der Tochter des Islamistenführers Metin Kaplan gegen den Widerruf ihrer Asylanerkennung. Beide Klägerinnen waren im Dezember 1992 im Zuge des so genannten Familienasyls als asylberechtigt anerkannt worden, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Damals war angenommen worden, die Frauen liefen Gefahr, in die Metin Kaplan drohende politische Verfolgung in der Türkei einbezogen zu werden.
Nachdem der als "Kalif von Köln" bekannt gewordene Religionslehrer selbst die Asylberechtigung unanfechtbar verloren hatte, widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Oktober 2004 auch die Asylanerkennung für seine Ehefrau und für seine Tochter. Dagegen haben die Frauen beim Verwaltungsgericht Köln Klage erhoben.
Kaplan selbst war im Oktober 2004 von Köln aus in die Türkei abgeschobenen worden und ist dort mittlerweile zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Vor dem Verwaltungsgericht werden die Klägerinnen anwaltlich vertreten; ihr persönliches Erscheinen wurde nicht angeordnet.

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2005-11-01 18:31