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Tagebuch Schalk
2006-06-23 19:20
Und nun?

Frustrierte Fans:

Französisches Maskottchen darf nicht ins Stadion

Frankreichs Fans sind frustriert: Der Gallische Hahn, das Maskottchen ihrer Nationalmannschaft, darf nicht mit ins Kölner WM-Stadion. Lebende Tiere sind dort verboten. Eine Ausnahme bilden Wachhunde und natürlich Hennes, das FC-Maskottchen. Doch selbst der Geißbock darf während der WM nicht an den Rasen.
Doch wer weiß, vielleicht gelingt, was schon einmal gelang: Beim Spiel der französischen Nationalelf gegen die Mannschaft aus Südkorea hatte ein Fan einen lebendigen Hahn ins Leipziger Stadion geschmuggelt. Wie er es schaffte, das Tier durch die Einlasskontrolle zu bringen? Das ist bis heute sein Geheimnis.

Jetzt wird wohl Togo gewinnen.

Damals (2001) hatte Hennes ja wenigstens noch das „Bärbelche“, das ihn widerrechtlich begnadigte, damit er trotz Transportverbotes für Klauentiere, das der Bund und auch sie selbst wegen der drohenden Maul-und Klauenseuchegefahr verordnet hatte, zu Spielbeginn ins Stadion durfte.
Der zuständige Amtstierarzt erfuhr das aus der Boulevardpresse.

Baltasar hat keine Offiziellen, die ihm Beistehen.
Vielleicht ist das auch gut so.

Die Spiele, als Hennes nicht da war, gewann der 1.FC.
Kaum dass er zurückkehrte, verloren die Kicker, stiegen ab und Lienen ging.

Vielleicht gewinnen die Franzosen ja gerade deswegen heute.

Die Frage, wie es in Leipzig gelang ist schnell beantwortet.
Es achtete keiner darauf.

Das war jetzt anders, denn es hatten sich 25 Kölner Tierschützer während des Spieles bei der Polizei in Leipzig gemeldet, und wünschten den Hahn zu entfernen.
Die ermittelte dann auch kriminaltechnisch den Fan.

Tja und solchermaßen wachgerüttelt, verbot die Fifa auf Anfrage, denn die hatte der Fan nun gestellt, das Mitbringen des Hahnes.
Grund:
Entflieht er, muß das Spiel unterbrochen werden.

Na und wenn die Tierschützer den holen und ein Polizeieinsatz notwendig wird natürlich auch.

Vielleicht wäre es ja eine Maßnahme gewesen, beim zuständigen Amtstierarzt den notwendigen Antrag nach § 11 des TierschG zu stellen für das zur Schau stellen von Tieren.

Aber so ist das Problem ja auch recht Publikumswirksam geregelt.
Mich wundert nur wieder - wie so oft - die Berichterstattung des öffentlich rechtlichen Senders, der es doch sonst so ernst nimmt mit dem Tierschutz.

Wie heißt das Kinderlied noch, das das Fähnlein besingt?

Der Beitrag
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2006-06-23 19:20