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Tagebuch Schalk
2005-05-30 21:03
Richtigstellung
Ich möchte nicht, dass jemand denkt, ich sei gehässig, wenn ich sage, ich freue mich, dass die Franzosen gegen die EU-Verfassung gestimmt haben, denn ich verstehe nichts - aber auch rein gar nichts - von Politik.
Und außerdem habe ich die Gnade, mich nicht mehr aufzuregen - nie mehr!!

Aber es erspart uns (erst mal), weiter über eine Volksabstimmung nachzudenken, denn sie tritt nur in Kraft, wenn sie von 20 der 25 Mitgliedsstaaten ratifiziert wird.

Einzige Möglichkeit:
Die Franzosen treten aus der EU aus.
Das Recht hat ja jeder Staat.
Und es hätte auch wegweisende Wirkung, wie jetzt das NON

Wie muss unserm BundesKohl zumute sein, der sein Land, anders als seine damalige Gegenspielerin Maggie die Thatcher, auf den Globalisierungsaltar gelegt hat, wie Abraham seinen Sohn.
Bloß Isaak wurde nicht geopfert.
Der Kohl müssste eigentlich verfaulen.

Ich bin gespannt auf die Abstimmung in den Niederlanden.
Das sind ja auch unsere Freunde, und zwar der ganz besonderen Art.
Wer im Grenzland wohnt, weiß was ich meine.

Und die Iren sind Ende 2006 die letzten, wenn dann beraten wird, wie weiter verfahren werden soll.

Wer kennt denn die EU-Verfassung?
Hier mal einige nützliche Tipps aus meiner online Tageszeitung.

Berlin - Die EU-Verfassung umfasst mit allen Anhängen und Erläuterungen etwa 500 Seiten. Das Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland bietet daher in der Broschüre „Europa 2005“ eine 100-seitige Kompaktfassung des europäischen Regelwerks an. Sie kann kostenlos per E-Mail oder Fax (030 / 2280-1111) bestellt werden und ist auch für Schulklassen erhältlich.
Wer einen Blick auf den Originaltext werfen möchte, kann diesen über das Internet auf seinen Computer herunterladen und ausdrucken. Gebundene Exemplare der EU-Verfassung gibt es beim Auswärtigen Amt (Broschürenstelle), der Bundeszentrale für politische Bildung oder bei den Informationsbüros des Europäischen Parlaments in Berlin und München. Die Broschüre gibt es kostenlos, bei der Bundeszentrale für politische Bildung muss allerdings eine Bereitstellungsgebühr von zwei Euro gezahlt werden. Nur via E-Mail kann das Vertragswerk auch bei der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland angefordert werden.

Nützliche URL's
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/eu_politik/aktuelles/zukunft/verfassung/faq/index_html
broschuerenstelle@diplo.de
eu-de-verfassung@cec.eu.int
www.europarl.de
www.europa.eu.int/constitution/print_de.htm

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2005-05-30 21:03