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Tagebuch Schalk
2007-03-22 17:08
Nicht zu glauben

ist, was meine altersschwachen Augen da heute Morgen lasen.

Frankfurt/Main – Anfangs war es die große Liebe, das Paar heiratete 2001 "gemäß den Vorschriften des Korans".
Doch aus der Liebe wurde Hass. Der Mann (aus Marokko) prügelte und misshandelte seine 26-jährige Ehefrau (eine aus Marokko stammende Deutsche) immer wieder.
Als die Qualen immer unerträglicher wurden, ging sie zum Anwalt und reichte die sofortige Scheidung ein.
Doch die Richterin lehnte eine vorzeitige Scheidung mit Bezugnahme auf den Koran ab. Die unfassbare Begründung: Für Muslime sei eine körperliche Züchtigung keine unzumutbare Härte. Die vorzeitige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres sei durch Schläge nicht zu rechtfertigen.
Das hat gesessen. Doch jetzt hat das Frankfurter Amtsgericht reagiert und die Richterin in dem Scheidungsverfahren für befangen erklärt.
Und wie geht der Fall jetzt weiter? Mit dem Scheidungsverfahren muss sich nun eine andere Richterin befassen.


Unsere Justitia ist bekanntlich unabhängig in der Urteilsfindung.
Die hat aber stattzufinden nach dem weltlichen Recht und im Namen des Volkes.
Und das ist hier nun mal abendländisch und im Übrigen dem Christentum verpflichtet.

Schon damit haben ja viele Probleme, wenn in der Bibel zu lesen steht:
„Die Frau sei dem Manne untertan.“

Und um das weltliche Recht haben einige Nachbarländer ja auch lange gerungen, was die Gleichberechtigung der Frau angeht.

Am schwersten haben sich meine Freunde die Schweizer getan.
Nachdem die wahlberechtigten Männer, dazu zählen nur die, die auch Wehrdienst geleistet haben, für Bundesangelegenheiten dem Wahlrecht für Frauen am 7. Februar 1971 zustimmten, dass dann am 16. März 1971 wirksam wurde, führte am 27. November 1990 Appenzell Innerrhoden auf gerichtlichen Entscheid hin als letzter Kanton das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene ein, gegen den Willen der Stimmbürger

Das Fürstentum Liechtenstein, das eng mit der Schweiz verwoben ist, führte erst am 1. Juli 1984 im dritten Anlauf das Frauenstimm- und Wahlrecht ein.

Aber eine solche Rechtsfindung wie die Frankfurter Richterin sie verkündete, hätten weder die Schweizer noch die Liechtensteiner von sich gegeben, und müßte nicht nur den Abzug vom Fall, sondern die sofortige Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen.

Kommentare

00:25 23.03.2007
Das ist ja mal echt krass...
aber ich hab mal gehört, dass ein Schweizer Bauer aus besagtem Kanton gesagt hat: "Eher lass ich meine Kuh wählen gehen, als dass meine Frau wählen darf..." so oder so ähnlich
Soll der Kommentar wirklich gelöscht werden?
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2007-03-22 17:08