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Wednesday, 24. April 2024
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Tagebuch Schalk
2014-11-12 22:13
Glück gehabt
haben wir ja noch mal, das der EuGH entschieden hat, dass nur der, der auch hier bereit ist zu arbeiten, Anspruch auf die Leistungen nach Hartz IV hat. Die Prozess- und sonstigen Unkosten braucht sie noch nicht mal zu tragen, da die zuständige Kreisordnungsbehörde um Klärung ersucht hat. Wie ist das denn mit dem Kindergeld? Kommentare
19:57 24.11.2014
Deswegen sollte man es ihnen auch gleich in der Heimat vorbei bringen auch wenn dann da nur Daimler bei raus kommen
03:01 14.11.2014
Auch die klagende Dame kann bleiben, sobald sie sich nun urteilsgerecht erst mal als Arbeitssuchende anmeldet und sich um Arbeit "bemüht" zumindest 6 Monate lang, falls die neueste Gesetzesänderung bzgl. "ohne konkrete Erfolgsaussicht bei der Arbeitssuche" auch final verabschiedet wird Und dann gibt es ja noch das Aufstocken bei geringfügiger Beschäftigung oder das Anmelden eines Gewerbes, auch mit Aufstocken So schnell werden diese "Freunde" (der deutschen Sozialgesetzgebung) wohl nicht gehen Good luck! |
Schalk OfflineMitglied seit: 29.03.2005DE mehr... 2014-11-12 22:13 |