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Tagebuch Schalk
2009-06-05 19:07
Die Kölsch Konvention
Wer weiß was das ist?
das klingt irgentwie nach Mafia, Verschwörung oder Freimaurertum.

Wer weiß überhaupt, was Kölsch ist?

In Wikipedia findet sich Folgendes:
Die Kölsch-Konvention regelt verbindlich, welches Bier sich Kölsch nennen darf und welche Wettbewerbsregeln für die im Kölner Brauerei-Verband organisierten Kölsch-Brauer gelten. Diese Regeln wurden am 25. Juni 1985 im Bundesanzeiger 113/85 unter „Bekanntmachung Nr. 60/85 über den Antrag auf Anerkennung der Wettbewerbsregeln des Kölner Brauerei-Verbandes e. V. – Kölsch-Konvention“ veröffentlicht.

Im Sinne der Konvention ist Kölsch
• ein Vollbier,
• obergärig,
• hell,
• blank, also gefiltert und klar,
• schlank, also hochvergoren, trocken, wenig vollmundig oder malzig,
• hopfenbetont,
• ausschließlich in Köln herzustellen (ausgenommen sind Brauereien außerhalb des Stadtgebiets von Köln, die an der Bezeichnung „Kölsch“ bereits vor Inkrafttreten der Konvention einen wertvollen Besitzstand erworben hatten. Beispiel: Zunft Kölsch aus Wiehl).
Die Konvention schreibt vor, dass Kölsch blankfiltriert werden muss, weshalb das Aufkommen unfiltrierten Kölschs im Zuge der Ende der 1980er Jahre einsetzenden Renaissance kleiner Gasthausbrauereien mit meist naturtrüben (ungefilterten) Bieren zunächst für einige Rechtsstreitigkeiten sorgte. Heute muss ein nicht filtriertes Bier nach kölscher Brauart daher ausdrücklich als „unfiltriert“, „hefetrüb“ oder „naturtrüb“ bezeichnet werden.


Und auf der Seite des Brauereiverbandes der Stadt von Welt fand sich Folgendes:
http://www.koelner-brauerei-verband.de/k%C3%B6lsch-konvention


Bei der "Kölsch-Konvention" handelt es sich um Wettbewerbsregeln des Kölner Brauerei-Verbandes zum Schutze und zur Förderung der Wirksamkeit des Wettbewerbs. Sie wurden am 31.05/05.06.1985 vom Bundeskartellamt genehmigt und im Bundesanzeiger vom 25.06.1985 eingetragen.
Festgeschrieben wird die Qualifikation des "Kölsch" unter Hinweis auf die qualifizierte geographische Herkunftsbezeichnung, wobei festgehalten wird, dass Kölsch nach den Bestimmungen des deutschen Reinheitsgebot hergestellt wird. Dies wird in der Eintragung von "Kölsch" als geschützte geographische Angabe (ggA) durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft ebenfalls festgehalten.


Und jetzt kommt das Unglaubliche.

Die geographische Angabe wurde erst dieses Jahr durch die
VERORDNUNG (EG) Nr. 430/2009 DER KOMMISSION
vom 25. Mai 2009
zur Genehmigung nicht geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung [Kölsch (g.g.A.)]


EU-mäßig geschützt.

Ich glaube kaum, dass der Brauereiverband am 26.05.09 morgens um 6 Uhr geändert hat, als ich die Verordnung in dem Online Amtsblatt fand und nachforschte.
Bis dahin hätten alle EU-Mitgliedsländer Kölsch brauen und auch hier so gekennzeichnet verkaufen können.

Peinlich

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2009-06-05 19:07