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Tagebuch Schalk
2007-01-26 17:59
Das versteht man unter Humor


Politik mal anders



Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1244
des Abgeordneten Dr. Karsten Rudolph SPD
Drucksache 14/3339

Tritt Adenauer aus?

Wortlaut der Kleinen Anfrage 1244 vom 18. Dezember 2006:

ddp-nrw berichtet am 18. Dezember 2006, dass ein scheuendes Polizeipferd in Witten einen PKW beschädigt habe. Nach Berichten der Polizei soll der sechsjährige Wallach namens Adenauer bei einem Einsatz auf dem Wittener Weihnachtsmarkt mit seinem linken Hinterhuf gegen einen geparkten Wagen getreten haben. Den Angaben zufolge sei nach dem Zwischenfall der Polizeieinsatz für Pferd und Reiterin beendet gewesen. Der Sachschaden betrage nach ersten Schätzungen rund 2.000 €. Das Pferd blieb bei dem Unfall unverletzt.

Angesichts dieses Zwischenfalls frage ich die Landesregierung:

1. Trug das geleaste Polizeipferd schon immer den Namen "Adenauer" oder erhielt es diesen Namen erst nach der Indienststellung bei der nordrhein-westfälischen Polizei?
2. Tragen weitere Polizeipferde Namen von Politik-, wenn ja welche?
3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Bezeichnung eines Polizeipferdes nach dem ersten deutschen Bundeskanzler und langjährigen CDU-Vorsitzenden das Ansehen einer solchen historischen Persönlichkeit in der nordrhein-westfälischen Öffentlichkeit stärkt?
4. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, damit Adenauer keinen weiteren Schaden anrichtet?

Antwort des Innenministers vom 19. Januar 2007 namens der Landesregierung:

Zur Frage 1

Das Dienstpferd „Adenauer“ trug wie alle Polizeipferde seinen Namen ausweislich des durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung ausgestellten Equidenpasses schon vor der Übernahme in den Polizeidienst. Die Namensgebung der Pferde erfolgt grundsätzlich bereits im Fohlenalter durch den Eigentümer, wobei der Namen des Fohlens sich regelmäßig nach dem Anfangsbuchstaben des Hengstnamens („Vater des Fohlens“) richtet. Eine Einschränkung bei der Namensgebung besteht lediglich darin, dass der gegebene Name nicht gegen die guten Sitten und Gebräuche verstoßen darf. Die Namensgebung wird diesbezüglich von den Zuchtverbänden streng überwacht.

Eine darüber hinausgehende Einschränkung bei der Namensgebung der in den Polizeidienst übernommenen Pferde durch die Landesregierung begegnet im Hinblick auf die analoge Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

Zur Frage 2

Nein. Im Übrigen erfolgt die Auswahl nach der Pferdequalität und nicht nach dem Namen.
Sollte sich auch ein gutes Pferd mit Politikbezug im Namen (z. B. „Erfolgreicher Politikwechsel“) anbieten, wird die Landesregierung diskriminierungsfrei entscheiden. Das gilt auch bei Politikernamen; lediglich bei dem Namen „Rudolph“ wäre Abstand zu nehmen, da Verwechslungsgefahren mit dem aus der Weihnachtszeit einschlägig bekannten Rentier mit der roten Nase nicht auszuschließen sind.

Zur Frage 3

Ein Ansehensverlust einer solch bedeutenden Politikerpersönlichkeit wie Konrad Adenauer – übrigens ein ausgewiesener Vertreter rheinischen Humors – ist nicht zu befürchten.

Zur Frage 4

„Tierische“ Gefahren sind – unabhängig von der Namensgebung – nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen, weshalb das Bürgerliche Gesetzbuch auch eine verschuldensunabhängige Tierhaltergefährdungshaftung vorsieht (§ 833 Satz 1 BGB). Das Land ist sich seiner daraus erwachsenden Verantwortung im besonderen Maße bewusst.


Da macht es doch Spaß, unsere Volkstribunen zu unterhalten und die Verwaltung dazu, die solche Anfragen dann beantworten müssen.
Da muß man für promoviert haben, um auf eine solche Anfrage zu kommen.

Den Dr.Rudolf gibt es wirklich.
Das ist er.



45 Jahre und Historiker.
Wer ihm gratulieren will, hier seine Homepage.

http://www.karsten-rudolph.de/

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2007-01-26 17:59