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Tagebuch Felix
2005-02-12 09:05
Regeln für's Regeln I
(Vorschriften zur ordnungsgemäßen Erstellung vorschriftsmäßiger Vorschriften)
1)Vorschriften sollen möglichst schwer verständlich, voller Zweifelsfragen, mindestens doppeldeutig, am besten aber völlig unverständlich gehalten sein.
Wahre sprachliche Vervollkommnung in steifer Umständlichkeit erreicht eigentlich nur das so genannte Kanzleideutsch.

2)Nach Möglichkeit sollte auch der allerletzte, allerkleinste Einzelfall nicht von einer Regelung verschont bleiben!
Erst dann zeigt sich die wahre Kunst perfektionierten Vorschreibens als sachgerecht durchbildete Inwerksetzung erfolgter Beschränkung von persönlicher Initiative, Gestaltung Entfaltung

3)Besonders achtsam zu behandeln sei die überaus häufige Missbrauchung lebendiger Wortschöpfungen wie ordnungsgemäß, nach Maßgabe von ……, mittels (besser noch. vermittels), erfolgen, obliegen, durchführen, erstellen.

Merke auch:
Erst unter Zuhülfenahme der wenig gebräuchlichen und schwerstverständlichen substantivierten Form auf „-ung" werden deutsche Wörter und Begriffe fachgerecht entstellt, z.B.: die Begrünung, die Beschulung und neuerdings auch die Verschulung

So sollte auch der Kurzform „ohne Geschmack" auf jeden Fall die längere Form „unter Weglassung des Geschmackes" der Vorzug verliehen werden.

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2005-02-12 09:05