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Tagebuch coolgun
2008-12-21 04:47
Was es so alles gibt
Quelle: Spiegel Online

Ermittler greifen massiv auf gespeicherte Vorratsdaten zu
In 2.200 Fällen geben die Richter die Verkehrsdaten frei

Auf die mittels Vorratsspeicherung erhobenen Daten wird von staatlichen Ermittlern intensiv zugegriffen. In der Zeit von Mai bis Juni 2008 haben Richter in fast 2.200 Fällen die Zugriffe angeordnet. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Gisela Piltz, hervor.

Im Rahmen von annähernd 2.200 Ermittlungsverfahren haben Richter von Mai bis Juni 2008 die Offenlegung der Telefon- und Internetverbindungen von Menschen in Deutschland genehmigt. Das ergab eine Kleine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz an die Bundesregierung, die der Berliner Zeitung vorliegt. In 934 dieser Verfahren nutzten die Ermittler die Vorratsdaten. Bei 577 weiteren Verfahren liegen keine Angaben darüber vor, ob die Ermittler auf die Vorratsdaten tatsächlich zugegriffen hätten. In 96 Fällen blieb das Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft ohne Ergebnis.

"Aus der Antwort der Bundesregierung geht nicht hervor, in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war", sagte Piltz der Zeitung. Sie hofft, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung aufheben wird.

Seit dem 01. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft. Das Gesetz wurde von CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linken beschlossen. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert.

Auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15-stellige IMEI-Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für SMS. Bei anonymen Prepaidkarten wird auch das Datum der Aktivierung erfasst und die Funkzelle. Bei VoIP müssen auch die IP-Adressen der Gesprächspartner aufgezeichnet werden. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste.

Im Klartext heißt das: Jeder Bundesbürger steht unter Generalverdacht!

So geraten unbescholtene Bürger ganz plötzlich in den Dunstkreis dubioser Geheimdienste und damit in die Nähe von Terroristen...

gigi

Kommentare

10:33 21.12.2008
Da muss ich mich gleich mal beim Verfassungsschutz beschweren.
Soll der Kommentar wirklich gelöscht werden?
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2008-12-21 04:47