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2014-10-20 23:05
Zu frühe und zu hohe Mahnung
Der Oktober ist noch nicht vorbei, doch bereits am 15. geht eine kostenpflichtige Mahnung in Höhe von 7,00 Euro an mich heraus, weil die Bank aus irgendwelchen mir unbekannten Gründen den Dauerauftrag für die Miete nicht ausführte. Da kann ich sowieso nichts dafür. Die Rechner funktionieren nicht immer. Mahngebühren dürfen nicht in dieser Höhe sein. Die Mahnung wäre frühestens erst am 31. Oktober zulässig gewesen. Meiner Meinung nach ist erst ab der 2. Mahnung eine Gebühr fällig. Der Vermieter weiss genau, dass ich kein Einkommen und keinen Ehemann habe und nutzt die Situation aus. Kommentare |
2014-10-20 23:05 |