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2006-10-30 17:49
Irreführung
ist in unserem Rechtsystem ein Straftatbestand und wird im Lebensrecht zB. mit bis zu einem Jahr bestraft.

Da ging es im deutschen Bundestag vor einiger Zeit um die Entsendung von Teilen der Bundesmarine in den Nahen Osten vor die Küste des Libanon und ein so genanntes „Stabiles Mandat“

Viele unsrer Mandatsträger waren überhaupt gegen den Einsatz und ließen sich erst bewegen, als die Beauftragung der Uno vorlag.

Einziger Hinderungsgrund war nur noch, dass es unserer Marine verwehrt sein sollte, die 6 Meilen Zone zu befahren.
Den räumte nach einiger Zeit unser aller Angie aus dem Weg mit der Information, nun dürfe sie befahren werden, ohne jedoch die Einschränkung hinzuzufügen, sofern der Libanon zustimmt.

Das ist der klassische Fall einer Irreführung.

Mal abgesehen, dass somit der Beschluss hinfällig ist, müsste ja eigentlich die Strafrelevanz geprüft werden.

Uneigentlich wird natürlich nichts passieren.
Wir kennen unsere Politiker und Justitia ist bekanntlich blind.

Überhaupt frage ich mich, warum die Israelis in gefährlicher Nähe über unsern Schiffen her fliegen.

Soll da was provoziert werden?

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2006-10-30 17:49