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2019-08-12 12:58
In der Nachbaschaft befindet sich eventuell eine Sterbehilfe-Wohnung
Sterbhilfe ist verboten. besonders die Sterbehilfe bei Babys. die nicht angemeldeten Babys werden eventuell zusammen mit Hunden und Katzen nachts in einer Garage getötet. Babys werden heimlich georen warscheinlich, so vermute ich es. Arme Föten sind auch mit dabei. Pädophile und Sterbehilfe hasst jeder:
https://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/dny/es-gab-nie-eine-toleranz-fuer-paedophile-auch-nicht-in-den-80ern/story/15509261
"Erbitterter Streit um den letzten Weg
Gegen das Sterbehilfe-Gesetz hagelt es Kritik
Am 29. August hat der Gesetzentwurf
zur Sterbehilfe das Bundeskabinett passiert.
Danach soll es verboten sein,
Sterbehilfe
mit Gewinnabsicht als
Geschäft zu betreiben. Angehörige und
nahestehende Menschen sollen aber
nicht bestraft werden, wenn sie Patienten
beim Sterben helfen. Das Thema
bleibt in der öffentlichen Diskussion.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger gilt als Kämpferin.
Politische Freunde wie Gegner
bescheinigen ihr, kompromisslos liberal zu
sein. In Bezug auf die umstrittene Vorratsdatenspeicherung
verteidigt sie ihre
Position
hartnäckig gegen den eigenen
Koalitionspartner und gegen die Europäische
Kommission. Steher-Qualitäten
braucht sie jetzt auch bei einem besonders
kontrovers diskutierten Gesetzentwurf
ihres Hauses. Der Entwurf zur Änderung
der rechtlichen Vorschriften bei Sterbehilfe
passierte zwar Ende August das Bundeskabinett,
steht jedoch gesellschaftlich ungewöhnlich
scharf in der Kritik.
Jetzt steht unter Strafe, was
bislang nicht strafbar war
Leutheusser-Schnarrenberger verteidigt
den Entwurf. Sie habe zur Umsetzung des
Koalitionsvertrages einen Vorschlag
gemacht, der „die gewerbsmäßige, auf
Gewinnerzielung ausgerichtete Hilfe zum
frei verantwortlichen Suizid strafrechtlich“
verbieten soll. Dies soll Menschen davon
abhalten, sich das Leben zu nehmen, die es
ohne die kommerzielle Hilfe vielleicht nicht
getan hätten. Letztlich hätten möglicherweise
gerade alte und kranke Menschen
sogar das Gefühl, dieses „Angebot“ in
Anspruch nehmen zu müssen, um ihrem
Umfeld nicht zur Last zu fallen. Gleichzeitig
verteidigt die Ministerin die Ausnahmen
für Angehörige und dem Sterbewilligen
nahestehende Personen. „Ehe- und
Lebenspartner, die nach womöglich jahrzehntelangem
Zusammenleben den geliebten,
todkranken und schwer leidenden
Partner auch auf dem Weg zum gewerbsmäßig
handelnden Sterbehelfer nicht allein
lassen, sondern bis zum Tod begleiten wollen,
sollen nicht plötzlich als ‚Gehilfe‘ des
Suizidhelfers kriminalisiert werden, obwohl
sie selbst überhaupt nicht gewerbsmäßig
handeln.“ Diese Menschen verdienten in
der Regel Respekt und keine Strafandrohung.
Bundesärztekammer warnt vor
Schlupflöchern
Die mögliche Einbeziehung von Ärzten
und Pflegern in die Reihe der nahestehenden
Menschen kommt indes bei den
Betroffenen überhaupt nicht gut an. Der
Vizepräsident der Bundesärztekammer
Dr. Max Kaplan, sah in diesem Zusammenhang
Schlupflöcher. Auch für Ärzte
dürfe es keine Ausnahmen geben. Deren
Aufgabe sei es, Menschen am Leben zu
erhalten und ihre Schmerzen zu lindern,
nicht beim Sterben zu helfen. Meist kämen
die Forderungen nach einem selbstbestimmten
Tod zudem von Gesunden.
Bei Sterbenden habe er diese in seiner eigenen
Praxis noch nie erlebt. Hier ginge die
Regierung zu weit.
Ähnlich argumentierte auch Eugen
Brysch, Vorstand der Deutschen Hospiz
Stiftung. Es gebe zwar neben dem Recht auf
Leben auch ein Recht auf Sterben. Ein Recht
auf Tötung sei aber in keinem Gesetz festgehalten.
Brysch beklagte dagegen den immer
noch bestehenden großen Mangel an palliativmedizinischen
Angeboten. In ähnlicher
Richtung hatten auch zahlreiche Unionspolitiker
aus Bund und Ländern argumentiert.
Kirchen uneinheitlich:
Grauzonen befürchtet
Völlig unterschiedlich ist dagegen die Haltung
der beiden großen Kirchen in Deutschland.
Die Katholiken, allen voran der Kölner
Erzbischof Joachim Kardinal Meißner,
geißelten den Gesetzentwurf als völlige
Abkehr von der Unantastbarkeit menschli
© Dan Race / Fotolia
16 Politik d e r n i e d e r g e l a s s e n e a r z t 9 / 2 0 1 2
chen Lebens und als Preisgabe der Menschenwürde.
Alois Glück, der Vorsitzende
des Zentralkomitees der Deutschen
Katholiken bemängelte, dass die Diskussion
in die falsche Richtung laufe. Statt sich
über die Rechtmäßigkeit von Sterbehilfe
Gedanken zu machen, solle der Staat wirkungsvolle
Alternativen anbieten und die
Angebote an Palliativ- sowie Schmerzmedizin
ausbauen.
Dagegen kamen von der Evangelischen
Kirche Deutschlands (EKD) deutlich
moderatere Töne. Deren Ratsvorsitzender,
Präses Nikolaus Schneider, hielt Sterbehilfe
durch nahestehenden Personen in engen
Grenzen für zulässig. Allerdings sah auch er
Grauzonen bei der Unterscheidung zwischen
aktiver und passiver Sterbehilfe.
Seine
Erfahrung habe aber gezeigt, dass die
nächsten Angehörigen damit sehr verantwortungsbewusst
umgingen. Auch Schneider
warnte davor, Pfleger und Ärzte einzubeziehen.
Sterbehilfe sei keine ärztliche
Aufgabe, so der EKD-Präses.
Mehrheit der Deutschen dafür:
Fehlendes Zukunftskonzept?
Das Thema wird die Gesellschaft weiter
beschäftigen. Eine EMNID-Umfrage im
Auftrag der „Bild am Sonntag“ ergab, dass
die Mehrheit der Bevölkerung kommerzielle
Sterbehilfe befürwortet. Für Brysch ist
das Ergebnis nicht überraschend. Nehme
doch die Angst davor, ein Pflegefall zu werden,
in den letzten Jahren kontinuierlich zu.
Es sei besser mit einer Pflegereform anzusetzen,
die diesen Namen wirklich verdiene.
Noch immer gebe es kein Zukunftskonzept
für eine älter werdende Gesellschaft.
Ob der Entwurf in seiner jetzigen Form
in die parlamentarischen Gremien kommt,
ist trotz des Kabinettsbeschlusses noch
offen. Ende August kam nämlich scharfe
Kritik aus der Gesundheitsministerkonferenz
der Länder. Der saarländische Gesundheitsminister
Andreas Storm (CDU)
bezeichnete die Vorlage als nicht konsensfähig
und schlug wie auch der Patientenbeauftragte
der Bundesregierung, Wolfgang
Zöller, einen Runden Tisch vor, an
dem neben den Kirchen und der Ärzteschaft
auch die Länderministerien beteiligt
werden sollen.
Zudem ist selbst die Zustimmung des
Bundestages fraglich. Aus nahezu allen
Fraktionen kommt bereits die Forderung,
in dieser Angelegenheit den Fraktionszwang
aufzuheben und die Abgeordneten
allein nach ihrem eigenen Gewissen entscheiden
zu lassen. Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bleibt
davon bislang unberührt. Eine Kämpferin
halt. Aber auch die härtesten StreiterInnen
müssen manchmal lernen, dass man sich
bei der Übung, mit dem Kopf durch die
Wand zu gehen, gelegentlich nichts anderes
holt, als eine blutige Nase.
Elmar Esser
Kommentar
Grauzonen abbauen oder schaffen?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist derzeit nicht zu beneiden. Ihr Ansatz ist ja
vom Grundsatz her nicht falsch. Sie möchte Menschen, die ihren Liebsten auch
beim Wunsch nach Erlösung von nicht enden wollender Qual beistehen möchten,
straffrei stellen. Soweit, so sicher richtig.
Damit werden zwar bestehende Grauzonen in diesem sensiblen Bereich beseitigt.
Aber werden nicht gleichzeitig auch viele neue eröffnet? Was ist mit denjenigen, deren
Motivation weniger dem Wunsch des Patienten als dem eigenen folgt? Das müssen
nicht einmal die derzeit oft bemühten Angehörigen sein, die ihr Erbe früher erhalten
wollen. Oftmals fühlen sich Menschen auch in der Begleitung eines Schwerkranken
völlig überfordert oder haben einfach nicht mehr die Kraft, einen geliebten Angehörigen
leiden zu sehen. Da kann der Tod mehr die Erlösung der Hinterbliebenen, als die
des Verstorbenen bedeuten. Wer soll die wahre Motivation kontrollieren– zumal dann
wenn keine Patientenverfügung vorliegt? Hier werden ganz sicher neue Grauzonen
geschaffen, die ein ganz schlechtes Gefühl
hinterlassen.
Noch problematischer ist die Rolle der
Pflegenden und der Ärzte, die der Gesetzentwurf
nun neu definieren möchte. Hier
zeigt sich, dass nicht alles geregelt werden
muss, manchmal vielleicht sogar überhaupt
nicht darf. Es gab immer schon
Situationen, in denen langjährige Hausärzte
gerufen wurden, um eine massive
Verschlechterung des Krankheitsbildes
und nahezu unbehandelbare Schmerzen
feststellen zu müssen. Und es gab dann manchmal auch – im stillen Einvernehmen mit
den Angehörigen und wohl wissend, was der Patient zeit Lebens zu solchen Situationen
geäußert hat – eine sedierende Therapie. Muss man alles in Paragraphen festhalten?
Deutschland tut sich schwer mit diesem Thema. Angesichts der Erfahrungen mit
einem auf zwölf Jahre verkürzten Millennium wohl sicher auch zu Recht. Der Deutsche
Ärztetag hat sich intensiv mit der Sterbehilfe befasst und nach sehr kontroverser Diskussion
eine klare Position gefunden. Ärztinnen und Ärzte haben den Sterbenden
unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen
verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten oder Hilfe zur Selbsttötung zu leisten,
beschlossen die Delegierten 2011 in Kiel. Das war eine deutliche Verschärfung des bis
dahin geltenden Berufsordnungsparagraphen, gegen die sich viele Delegierte des Ärztetags
gewandt hatten. Keine Zweifel gab es dagegen bei der Haltung der Ärzte zu
organisierter Sterbehilfe. Diese zu verbieten, fordert der Deutsche Ärztetag 2012 in
Nürnberg erneut. Das Thema ist zu diffizil, um es gegen den Willen der Ärzte und
gesellschaftlich relevanter Gruppen wie den Kirchen von oben durchzuorganisieren.
Die zu findende Lösung muss die Interessen aller berücksichtigen: Die der Angehörigen,
die der Ärzte und natürlich die der betroffenen Patienten. Vor allem aber dürfen
keine neuen Grauzonen geschaffen werden. Ein Runder Tisch könnte dazu beitragen,
eine Konsenslösung
zu finden."
Elmar Esser
© Andreas
http://www.chatwelt.ch/sitec.php?site=gast. Bei diesem Caht ist kein Mensch

Kommentare

07:37 13.08.2019
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2019-08-12 12:58